Hohe Anfangskosten
Bosch Österreich nennt € 50 bis 100 je Bohrmeter und rund € 5.000 bis 10.000 für die Erschließung. Bei Sole-Wasser-Anlagen entfallen etwa 35 % der Kosten auf die Wärmequelle.
Was gegen eine Bohrung sprechen kann, welche Rolle das Wasserrecht spielt und wie Sie die typischen Risiken klein halten.
Die größten Nachteile einer Wärmepumpe mit Tiefenbohrung sind die hohen Kosten der Bohrung, der Platz und die Zufahrt für das Bohrgerät, das wasserrechtliche Verfahren und die Unsicherheit, wie viel Wärme der Untergrund tatsächlich liefert. An manchen Standorten ist eine Bohrung zudem ausgeschlossen.
Das heißt nicht, dass eine Tiefenbohrung eine schlechte Wahl ist. Es heißt, dass Sie diese Punkte vor dem Auftrag klären sollten. Viele Probleme lassen sich mit sorgfältiger Planung und einem klaren Angebot vermeiden.
Bosch Österreich nennt € 50 bis 100 je Bohrmeter und rund € 5.000 bis 10.000 für die Erschließung. Bei Sole-Wasser-Anlagen entfallen etwa 35 % der Kosten auf die Wärmequelle.
Das Bohrgerät braucht eine befahrbare Zufahrt und einen Arbeitsplatz im Garten. Enge Einfahrten, Hanglagen oder fertig angelegte Gärten erschweren die Arbeit.
Wie gut das Gestein Wärme leitet, zeigt sich oft erst beim Bohren. Bei trockenem Boden sinkt die Entzugsleistung laut energiesparhaus.at auf 20 W je Meter oder weniger, dann braucht es mehr Meter.
Die Sonde muss in der Regel angezeigt werden, in manchen Gebieten braucht sie eine Bewilligung. Das kostet Zeit für Unterlagen und Abstimmung.
In den Schutzzonen I und II von Wasserschutzgebieten nennt das Merkblatt Oberösterreich die Bohrung als ausgeschlossen. Dort bleibt nur eine andere Wärmequelle.
Bohrgut, Spülung und der Graben zum Haus bedeuten ein paar Tage Baustelle. Rasen und Beete müssen danach wiederhergestellt werden.
Eine Erdwärmesonde reicht in Schichten, in denen Grundwasser fließen kann. Darum regelt das Wasserrechtsgesetz, was beim Bohren erlaubt ist. Für Tiefsonden gilt § 31c WRG 1959: grundsätzlich ein Anzeigeverfahren, eine Bewilligung nur dort, wo sie erforderlich ist. Die Details regeln die Länder in Merkblättern.
| Region | Regel laut Merkblatt |
|---|---|
| Oberösterreich | Anzeige; Bewilligung in Schutz- und Schongebieten, in geschlossenen Siedlungen ohne zentrale Trinkwasserversorgung, bei gespanntem oder artesischem Grundwasser und für Sonden über 300 m. Formular UWD-WW/E-8a. |
| Wien | formlose Anzeige an MA 58 bzw. Magistratisches Bezirksamt mit Heizlastberechnung, Bohrprofil, hydrogeologischen Angaben und Plänen; Bohrbeginn mind. 2 Wochen vorher an MA 29 und MA 45 melden. |
| Stadt Salzburg | grundsätzlich Anzeige; ab 1.000 Laufmetern oder über 30 kW Nachweis der Wärmebilanz, Thermal-Response-Test empfohlen; Gebühren nach Gebührengesetz. |
Stand Oktober 2026. Merkblätter Land Oberösterreich (Auflage 2021), Stadt Wien MA 45 (07/2024), Stadt Salzburg (01/2020). Für Tirol, Burgenland und Niederösterreich gibt es eigene Leitfäden und Informationsseiten der Länder. Bearbeitungsdauer und Gebühren nennen die Quellen nicht.
In der Praxis übernimmt meist der Fachbetrieb oder das Bohrunternehmen die Unterlagen für die Anzeige. Fragen Sie im Angebot ausdrücklich danach und lassen Sie sich bestätigen, dass die Bohrung erst nach Abschluss des Verfahrens beginnt.
Den Nachteilen stehen handfeste Vorteile gegenüber. Die Sonde braucht kaum Fläche und liefert eine Wärmequelle, deren Temperatur sich übers Jahr wenig ändert. Der OÖ Energiesparverband empfiehlt für Erdreich-Anlagen eine Jahresarbeitszahl von mindestens 4, für Luftwärmepumpen 3,5. Im Garten steht kein Außengerät, das Geräusche macht.
Wie sich das in Zahlen niederschlägt, zeigt Tiefenbohrung Kosten. Den Aufbau der Sonde erklärt Erdwärmesonde. Ob eine Bohrung auf Ihrem Grundstück machbar ist, prüfen Fachbetriebe nach Ihrer Anfrage für Wärmepumpe mit Tiefenbohrung.
Die wichtigsten Nachteile sind die hohen Anschaffungskosten, der Platzbedarf für das Bohrgerät, das wasserrechtliche Verfahren und die Unsicherheit über den Untergrund. In bestimmten Schutzgebieten ist eine Bohrung gar nicht möglich. Dem stehen ein sparsamer, leiser Betrieb und eine stabile Wärmequelle gegenüber.
Nein. Das Merkblatt des Landes Oberösterreich nennt unter anderem die Schutzzonen I und II von Wasserschutzgebieten als Ausschlussgrund. In Oberösterreich ist in Schon- und Schutzgebieten oder bei gespanntem Grundwasser statt einer Anzeige eine Bewilligung nötig; in anderen Ländern gelten eigene Regeln. Ob Ihr Grundstück betroffen ist, klärt die Wasserrechtsbehörde.
Bearbeitungsdauer und Gebühren werden in den uns vorliegenden Merkblättern nicht genannt und unterscheiden sich je nach Bundesland. Fragen Sie bei der Bezirkshauptmannschaft oder beim Magistrat nach, bevor Sie einen Bohrtermin fixieren. In Wien ist der Bohrbeginn mindestens zwei Wochen vorher zu melden.
Das hängt von Haus, Grundstück und Ihren Prioritäten ab. Wer niedrige Betriebskosten, keine Geräusche im Garten und eine gleichmäßige Wärmequelle will, nimmt die höheren Anschaffungskosten oft in Kauf. Wer wenig Platz für ein Bohrgerät hat oder in einem Schutzgebiet wohnt, fährt mit einer anderen Wärmequelle besser.
Fachbetriebe aus Ihrer Region prüfen Grundstück, Zufahrt und Wasserrecht und sagen Ihnen offen, ob sich die Bohrung lohnt. Bis zu drei Angebote, kostenlos.